
Immer wieder wird von Verbraucherschützern darauf hingewiesen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.
Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert.
Der Staat hat die gesetzliche Absicherung eingeschränkt, für alle die ab dem Jahrgang 1961 und später geboren sind, d.h. es gibt vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Glaubt man den statistischen Angaben in der Bundesrepublik, so ist 5 Arbeitnehmer bereits vor dem Rentenalter in den krankheitsbedingten Vorruhestand. Das durchschnittliche Rentenbezugsalter für Erwerbsminderungen liegt ca. bei 50 Jahren, doch auch über 25.000 jüngere Menschensind im Jahr davon betroffen.
Wie bei allen anderen Versicherungen gibt es auch hier enorme Preisunterschiede mit verschiedenen Leistungen.
Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell beraten, wir helfen Ihnen gern.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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