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Die Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab.

Der Versicherungsschutz besteht min. bis zum 60. Lebensjahr. Der Arbeitgeber bezahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen und der Arbeitnehmer erhält die Leistung.

Der maximale Beitrag zur Direktversicherung beträgt 1752 Euro im Jahr. Hierauf wird ein pauschalisierter Steuersatz von 20 Prozent für die Einkommen- und Kirchensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag fällig. Die Steuern die der Arbeitnehmer zahlen muss, kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Bei Sonderzahlungen für die Beiträge, sind diese sozialabgabenfrei.

Direktversicherungen können als Entgeltumwandlung erfolgen. Damit wird das Gehalt des Arbeitnehmers in Versicherungsleistungen umgewandelt. Der Arbeitnehmer hat das unwiderrufliche Bezugsrecht sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob er den Vertrag als Lebens- oder Rentenversicherung abschliessen möchte.

Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als zusätzliches Einkommen, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen erst ab der Unverfallbarkeit zu. Die Unverfallbarkeit des Anspruchs tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet hat und entweder die Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren besteht oder die Versorgungszusage seit 3 Jahren besteht und der Arbeitnehmer dem Betrieb seit mindestens 12 Jahren angehört. Bei einer Kapitallebensversicherung kommt im Alter der Gesamtbetrag zur Auszahlung. Dieser ist steuerfrei, bei Auszahlung in Form von monatlichen Renten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.

Die Geldanlage der Direktversicherung ist nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtrechts geregelt. Es bestehen viele Variationen um Versicherungen auf der Grundlage von Investmentfonds als Direktversicherung abzuschliessen. Die unverfallbaren Ansprüche einer Direktversicherung sind über den Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt.

Durch das neue Altersvermögensgesetz können jetzt auch beim Abschluss einer Direktversicherung die Zulagen der Riester-Förderung genutzt werden. Der Vertrag wird dann während der Einzahlungsphase nicht pauschal versteuert, sondern ist steuerfrei und muss erst im Alter versteuert werden.

Wir beraten Sie gern! Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

 
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