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Pensionsfonds

Rentenfonds sind rechtlich selbstständige Vorsorgungseinrichtungen.

Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber an die Vorsorgungseinrichtung.
Der Arbeitnehmer kann einen Betrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in einen Pensionsplan einzahlen.

Bis zum Jahre 2008 sind die Beiträge aus der Entgeldumwandlung noch sozialabgabefrei, diese gilt auch für monatliche Zahlungen.

Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht, somit garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen.

Die Auszahlung erfolgt stets in Rentenform, und der Rentenbeginn ist auf das 65. Lebensjahr festgelegt.
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine lebenslange Altersrente, bzw. die Hinterbliebenen auf eine Hinterbliebenenversorgung.

Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

 
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