Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger , der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird. Eine Rechtsform ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, in dem dann die Arbeitgeber in der Pensionskasse sind und ihre Beiträge an die Pensionskasse entrichten. Es werden aber immer mehr Pensionskassen von Versicherungsunternehmen in anderer Rechtsform gegründet. Die Pensionskasse ist eine von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Man unterscheidet zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen.
Die Pensionskasse sichert Vorsorgerisiken ab. Zu den Vorsorgerisiken zählen Renteneintritt, Invalidität und Tod. Der Versorgungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse. Anders als bei der Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert und nicht über den Arbeitgeber. Würde die Pensionskasse insolvent werden, müssten die Arbeitgeber einspringen. Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert.
Seit dem 1. Januar 2006 sind die meisten Pensionskassen dereguliert und unterliegen den gleichen Anforderungen wie normale Lebensversicherungsunternehmen.
|