Auch arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen spielen bei der betrieblichen Altersvorsorge durchaus eine sehr wichtige Rolle.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung des zukünftigen Arbeitslohns und erhält dafür vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage. Es kann entweder eine laufende Rente oder eine Kapitalleistung als Rente vereinbart werden.
Vor Beginn der Auszahlung muss auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile keine Lohnsteuer bezahlt werden. Die Versorgungsleistungen werden erst bei Fälligkeit als nachträglicher Arbeitslohn versteuert, was den Vorteil mit sich bringt, dass die Steuerlast im Rentenalter meistens deutlich niedriger als während des Arbeitslebens ist. Insbesondere für Angestellte oder Arbeitnehmer der sehr viel verdienen ist diese Finanzierungsmöglichkeit der Pensionszusage äußerst lukrativ.