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Die Unterstützungskassen

Ähnlich wie Pensionskassen sind Unterstützungskassen rechtsfähige Einrichtungen, die in einem Grossteil der Fälle in der Rechtsform von Gesellschaften oder Stiftungen geführt werden. Sie werden durch Zulagen von Unternehmen finanziert, welche dort ihre Mitarbeiter versichern.

Dieses Geld muss nicht von den Arbeitnehmern versteuert werden. Die spätere Rente unterliegt daher der Einkommenssteuer. Die Unterstützungskasse gewährt, im Gegensatz zu Pensionskassen, keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Die Haftung für die zugesagten Leistungen übernehmen die Unternehmen selbst.

Zu Sicherung der Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz müssen sich die Unternehmen, die eine Altersversorgung im Rahmen von Unterstützungskassen anbieten, im Pensions-Sicherungsverein rückversichern.

Wenn eine Rückdeckungsversicherung inbegriffen ist, bekommen Sie zum Rentenbeginn auf jeden Fall, die vereinbarten Leistungen und die angefallenen Überschussanteile von der Unterstützungskasse ausbezahlt.

 

 
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