FAIL (the browser should render some flash content, not this).

Die betriebliche Altersvorsorge

Von betrieblicher Altersvorsorge kann dann gesprochen werden, wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber finanziert werden.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Teilbereiche:

  1. Die Pensionskasse
  2. Die Pensionszusage vom Arbeitnehmer
  3. Die Unterstützungskassen
  4. Die Direktversicherung
  5. Die Pensionsfonds

Lassen Sie sich individuell beraten!

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zur Betrieblichen Altersvorsorge. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

 

 
Zum Thema...
 
Startseite     |     Privat     |     Gewerbe     |     Kontakt     |    Impressum     |    Partner     |    
Copyright © 2007 Voß & Meinke . All rights reserved | Haftungsausschluss