Von betrieblicher Altersvorsorge kann dann gesprochen werden, wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber finanziert werden.
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Teilbereiche:
- Die Pensionskasse
- Die Pensionszusage vom Arbeitnehmer
- Die Unterstützungskassen
- Die Direktversicherung
- Die Pensionsfonds
Lassen Sie sich individuell beraten!
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