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Die Betriebshaftpflichtversicherung

Mit der Führung Ihres Betriebes unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für verursachte Schäden haften Sie in unglaublicher unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. So ein ungewollter schuldhafter Schaden kann Sie ruinieren.

Die Betriebshaftpflichtversichung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch alle Betriebsangehörgige gegen berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt ausserdem für:

  1. für den Versicherungsnehmer
  2. Betriebsangehörige in Ausübung Ihrer Arbeit
  3. mitarbeitende Ehepartner und Angehörige
  4. Betriebsfahrzeuge ohne Kennzeichen z.B. Gabelstapler

Der Versicherungsschutz besteht für Sachschäden, Personenschäden sowie Umweltschäden.

Die Deckungssummen betragen in der Regel 2 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden.

Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

 
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