Die private Haftpflichtversicherung

Stellen Sie sich vor, dass durch Ihre Unaufmerksamkeit oder Ähnliches ein Mensch zu Schaden gekommen ist.
Was nun? Und auf einmal kommen Zahlungsaufforderungen in unvorstellbarer Höhe auf Sie zu.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte deswegen wirklich Jederman haben, um sich vor solchen und anderen Unfällen weltweit vor Schadensansprüchen zu schützen.
Das bedeutet nichts weiter, dass man einen Schaden den man verursacht hat auch ersetzen muss.
Das Ganze ist auch im BGB § 823 Schadenersatzpflicht verankert.
Was für Leistungen können Sie erwarten?
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie als Bauherr sind verantwortlich für die Baustelle und müssen gewährleisten das niemand zu Schaden kommt.
Kommt auf der Baustelle eine dritte Person zu Schaden, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Stellen Sie sich vor Jemand besichtigt Ihre Baustelle und kommt durch einen Unfall zu schaden, dann haften Sie als Bauherr. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Forderungen der Geschädigten
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherren während der gesamten Projekt- oder Bauzeit vor möglichen Ansprüchen, wenn ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden.
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Die Hundehaftpflichtversicherung

Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass jeder Halter eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegt. Das heißt, schädigt Ihr Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit jetzigen und zukünftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Im BgB §833 ist verankert, dass jeder Halter eines Hundes für den Schaden verantwortlich gemacht wird, den durch sein Tier verursacht wurde.
Deshalb sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung haben, um sich so ganz leicht und preiswert vor solchen Risiken zu schützen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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Die Pferdehaftpflichtversicherung

Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass jeder Halter eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegt. Das heißt, schädigt Ihr Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit jetzigen und zukünftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Im BgB §833 ist verankert, dass jeder Halter eines Pferdes für den Schaden verantwortlich gemacht wird, den durch sein Tier verursacht wurde.
Deshalb sollte jeder Pferdebesitzer eine Pferdehaftpflichtversicherung haben, um sich so ganz leicht und preiswert vor solchen Risiken zu schützen.
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Die Öltankhaftpflichtversicherung (Gewässerschadenhaftpflicht)
Vielleicht haben Sie gerade ein Haus gebaut und besitzen für die Wärmegewinnung einen Öltank. Stellen Sie sich vor das durch einen technischen Defekt, Öl aus dem Tank direkt ins Erdreich fließt. Sie werden für die Grundwasserverunreinung verantwortlich gemacht und diese Art von Schäden gehen gleich in die Tausende von Euro, weil ein sogenannter Erdaushub notwendig sein wird.
Dabei sollten Sie auch wissen das es völlig egal ist , ob Sie selbst in dem Haus wohnen oder es nur vermieten. Sie als Eigentümer werden zur Verantwortung gezogen.
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