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Dazu sind Sie verpflichtet

Sie müssen alle Änderungen die den Wert des Hauses betreffen umgehend melden.

Das betrifft vor allen:

  • Umbauten
  • Anbauten
  • Einbauten
  • Stilllegungen bestimmter Gebäudeteile
  • Aufnahme eines Gewerbebetriebes

 
Zum Thema...
 
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