Kapitalbildende Versicherung
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall.
Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die gemischte Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem auch wegen der in der Vergangenheit günstigen steuerlichen Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage, insbesondere für die Altersvorsorge. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.
Auch die aufgeschobene Rentenversicherungen ist eine kapitalbildende Versicherung. Hier bleiben Zinserträge aus der Aufschubzeit, also der Vertragslaufzeit vor dem Rentenbeginn steuerfrei, soweit die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgt. Häufig besteht das Wahlrecht, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht). Für diesen Fall gelten die gleichen steuerlichen Regeln, wie für die gemischte Lebensversicherung.
Im Erlebnsfall:
Der Versicherte erhält auf jeden Fall seinen garantierten Anteil und die Überschussbeteiligung (Wertentwicklungs abhängig), ausserdem hat die Lebensversicherung eine garantierte Mindestverzinsung von 2,25 Prozent.
Im Todesfall:
Ab der ersten Beitragszahlung ist der Todesfall mitversichert, d.h. sollte der Versicherte während der laufzeit sterben, so erhalten die Hinterbliebenen die gesamte Versicherungsumme + der Überschussbeteiligung.
Diese Art von Versicherung kann auch zu Zweit abgeschlossen werden. (Ehepartner, Geschäftspartner) als Verbundene Leben
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