Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten anteilsmäßig.
Lebenslange Unfallrente
Wenn innerhalb eines Jahres ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% führt, wird die vereinbarte monatliche Unfallrente in voller Höhe lebenslang gezahlt.
Krankenhaustagegeld
Wird durch einen Unfall ein Krankenhausaufenthalt nötig, wird für jeden Kalendertag in vollstationärer Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld meist bis zu zwei Jahre gezahlt.
Todesfall-Leistung
Bei Tod infolge eines Unfalls steht den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Sie wird dann fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt.
Kosmetische Operationen
Wenn auch nach Abschluss einer unfallbedingten Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, werden die Kosten für eine kosmetische Operation bis 6.000 Euro beitragsfrei übernommen.
Sind mehere Körperteile betroffen, so wird die Gesamtsumme gerechnet, aber jedoch nur bis zu einem max. Invalidiätsgrad von 100 Prozent.